Die Schönheit des Tennissports ganz konkret
Die Wettspielordnung 2012 in wichtigen Auszügen
Wichtige Information: Die Wettspielordnung 2012
§ 37 Wettkampfverlegung:
3. Alle Wettkampfverlegungen sind unter Nutzung des Formblattes
des HTV zu beantragen.
5. Änderungen des Wettkampfbeginn innerhalb eines Wochenendes
( von Samstag auf Sonntag oder umgekehrt) sind mit Einverständnis
des Gegners möglich.
6. Wettkampfverlegungen auf einen späteren Termin sind mit
Einverständnis des Gegners möglich. Der neue Spieltermin darf maximal
14 Tage nach dem ursprünglichen Termin liegen und bedarf der
Genehmigung des Spielleiters.
Spielverlegungen auf einen Termin nach dem letzten Gruppenspieltag
sind nicht zulässig.
§ 48 Wettkampf Einzel:
1. Die Mannschaftsführer sind verpflichtet , vor Wettkampfbeginn und vor
Eintragung in den Wettkampfberichtsbogen den gegnerischen
Mannschaftsführer unaufgefordert die Identität ihrer Spieler durch
Vorlage eines Lichtbildausweises nachzuweisen (gilt nicht bei
Jugendmannschaften ).
Kann ein solcher Ausweis nicht vorgelegt werden, ist der Spieler nicht
spielberechtigt.
3. Nimmt eine Mannschaft die Eintragung
- zum angesetzten Eintragungstermin nicht vor, so wird ein
Ordnungsgeld von 100€ erhoben
- später als 15 min nach dem angesetzten Eintragungstermin nicht vor,
so wird ein Ordnungsgeld von 150€ erhoben
- später als 30 min nach dem angesetzten Eintragungstermin nicht vor,
so ist der Wettkampf zu Null verloren. Gleichzeitig wird ein
Ordnungsgeld von 200€ erhoben.
4. Die Mannschaftsführer sind verpflichtet die Mannschaftsaufstellung
für die Einzel entsprechend der Namentlichen Mannschaftsmeldung
15 min vor dem angesetzten Wettkampfbeginn (= Eintragungstermin)
der gegnerischen Mannschaft schriftlich für den Eintrag in den
Wettkampfbericht bekannt zu geben und die ordnungsgemäße
Eintragung zu kontrollieren.
Spätere Proteste wegen fehlerhafter Mannschaftaufstellung sind nicht
möglich.
§ 45 Mannschaftsaufstellungen:
1. Ein Spieler darf an einem Tag nur an einem Mannschaftswettbewerb
teilnehmen (auch Wettkampfverlegungen auf einen neuen Termin
gelten als ursprünglicher Termin).
§ 54 Nichtantreten von Mannschaften:
1. Auf die Austragung eines angesetzten oder fortgesetzten Wettkampf
darf nicht verzichtet werden.
2. Tritt eine Mannschaft zu einem angesetzten Wettkampf nicht an oder
nimmt diesen nicht auf wird dieser zu Null verloren gewertet.
Gleichzeitig wird der Verein mit einem Ordnungsgeld
- bei Zugehörigkeit zur Landesebene mit 500€
- bei Zugehörigkeit zur Bezirks- und Kreisebene mit 250€
belegt.
§ 55 Nichtantreten von Spielern:
1. Tritt eine Mannschaft zum Einzel und oder Doppel unvollständig an,
wird für jeden fehlenden Spieler im Einzel und ggf, für jedes fehlende
oder unvollständige Doppelpaar
- auf Landesebene ein Ordnungsgeld in Höhe von 100€
- auf Bezirks- und Kreisebene ein Ordnungsgeld in Höhe von 50€
erhoben.
2. Tritt eine Mannschaft zum Einzel vollständig an und kann durch Verletzung
eines Spielers während des Einzels zum Doppel nicht vollständig antreten
so bleibt dies unbestraft.
3. Tritt eine Mannschaft mit weniger als vier Spieler ( bei 4er Mannschaften
mit weniger als drei an, wird dies ebenfalls als Nichtantreten zu einem
Wettkampf gem § 54.2 geandet).
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Stilstudien 2011 - nicht immer lehrbuchkonform
Die U 12
Die U 12 - im Mai
Die Jugend U 18
die U 18 im Mai 2011
die U 12 III
U 14 III
Da 30
Die Herren 55 I
Die Herren 55 I und II (fast komplett)
HE 55 II
Die HE 55 II vor dem Spiel gegen Leeheim
DA 40
Die Damen 60






